Thomas Kessel - Rechtsanwalt und Notar 

Das Notariat bietet die notwendige Beratung und erforderliche Amtstätigkeit in allen notariellen Angelegenheiten, insbesondere:

  • Veräußerungsverträge aller Art (Kauf, Tausch, Überlassung an Angehörige mit Vorbehalt von Rechten, Schenkung)
  • Teilung von Grundstücken in Wohnungs- und Teileigentum
  • Bauträgerverträge
  • Erbbaurechtsverträge
  • Eheverträge, Scheidungsfolgenverträge
  • Testamente und Erbverträge; Hofüberlassungsverträge
  • Anträge auf Erteilung eines Erbscheins
  • Vorsorgevollmachten mit Betreuungs- und Patientenverfügung
  • Gesellschaftsgründungen
  • Verschmelzung und Formwechsel von Rechtsträgern
  • Anmeldungen aller Art zum Handelsregister
  • Vereinsgründungen oder Gründung von Partnerschaften
  • Anmeldungen aller Art zum Vereins-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister